Bist du länger krank und bekommst Krankengeld? Dann kann sich deine Krankenkasse ab 1. Januar 2027 bei dir melden, ohne dass du vorher zugestimmt hast. Das Gesetz ist beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Was ändert sich ab 1. Januar 2027?
| – | Bis Ende 2026 | Ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Die Kasse braucht deine schriftliche oder elektronische Zustimmung, bevor sie dich individuell berät. | Die Kasse darf dich zum ersten Mal ohne Zustimmung kontaktieren. | |
| Ohne Zustimmung keine freiwillige Beratung. | Beim ersten Kontakt muss sie dir sagen, dass du weiteren Kontakten widersprechen kannst. | |
| Pflichtschreiben und Prüfungen sind trotzdem möglich. | Nach deinem Widerspruch sind nur noch gesetzlich notwendige Kontakte erlaubt. |
Muss ich am Telefon alles beantworten?
Nein. Ein Anruf ist kein Bescheid, und du musst nicht spontan sagen, wann du wieder arbeiten kannst. Das beurteilt deine Ärztin oder dein Arzt. Die Kasse darf nur fragen, was sie für ihre Aufgabe braucht. Wenn dir eine Frage zu privat vorkommt, darfst du nach dem Grund fragen oder um eine schriftliche Anfrage bitten.
Wie kann ich weiteren Anrufen widersprechen?
- Schreib nach dem ersten Kontakt kurz, dass du keine weiteren freiwilligen Kontakte möchtest – per Brief, E-Mail oder Postfach der Kasse.
- Gib Name, Versichertennummer und Datum an. Eine Begründung brauchst du nicht.
- Bitte um schriftliche Kommunikation und um eine Eingangsbestätigung.
- Notiere dir zum Anruf Datum, Uhrzeit und Namen. Hebe Kopie oder Versandnachweis auf.
⚠ Wichtig
Wichtig: Der Widerspruch gilt nur für freiwillige Beratungskontakte. Er gefährdet dein Krankengeld nicht. Briefe mit Fristen oder Anfragen nach notwendigen Unterlagen musst du aber weiter beantworten. Fordert dich die Kasse schriftlich auf, einen Reha-Antrag zu stellen, kann das Folgen für dein Krankengeld haben – lass dich dann beraten.
Kann so ein Anruf auch hilfreich sein?
Ja. Die Kasse soll dir helfen, wieder arbeitsfähig zu werden, zum Beispiel mit stufenweiser Wiedereingliederung oder Reha. Du entscheidest, ob du das Gespräch führen möchtest.
Was ist das Krankengeld-Fallmanagement?
So nennen Krankenkassen ihre Beratung für Menschen, die Krankengeld bekommen. Ab 2027 darf die Kasse dafür von sich aus Kontakt aufnehmen: zur Beratung, um Ansprüche zu prüfen und um Hilfen für deine Rückkehr in die Arbeit anzustoßen.
Diese Meldung erklärt die neue Regel allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit der Krankenkasse helfen zum Beispiel Sozialverbände, die Unabhängige Patientenberatung oder – mit wenig Einkommen – eine Anwältin oder ein Anwalt über einen Beratungsschein.
Ratgeber zur Krankmeldung öffnenMeaNext fasst offizielle Informationen verständlich zusammen. Das ist keine Rechtsberatung. Prüfe bei wichtigen Entscheidungen immer die verlinkte offizielle Quelle.
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