BeschlossenVeröffentlicht: 01.10.2026· Gilt ab: 01.01.2027

Krankenkassenreform: Beim Zahnersatz steigt 2027 der Eigenanteil

Für gesetzlich Versicherte sinken ab Januar 2027 die Festzuschüsse für Zahnersatz. Aussagen über Kürzungen bei der Kindervorsorge sind dagegen noch nicht abschließend geklärt.

Was ist neu?

Bei einer Regelversorgung übernehmen gesetzliche Krankenkassen künftig 50 statt 60 Prozent. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 60 statt 70 Prozent, mit zehn Jahren 65 statt 75 Prozent. Die Härtefallregelung für Menschen mit geringem Einkommen bleibt bestehen.

Wen betrifft es?

Die Änderung betrifft gesetzlich Versicherte, die Kronen, Brücken oder Prothesen benötigen. Wie hoch dein eigener Anteil wird, hängt vom Befund, der gewählten Versorgung, deinem Bonusheft und einer möglichen Härtefallregelung ab.

Was solltest du tun?

Wenn Zahnersatz ansteht, lass dir vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan geben und frage deine Krankenkasse nach dem gültigen Zuschuss. Prüfe dein Bonusheft und lass klären, ob für dich die Härtefallregelung infrage kommt. Vorsorgetermine und Impfungen für Kinder solltest du weiter wie vereinbart wahrnehmen.

Ab wann gilt es?

Das Gesetz gilt seit dem 30. Juli 2026; die niedrigeren Festzuschüsse gelten ab dem 1. Januar 2027. Kinderärztliche Verbände warnen zwar vor möglichen Folgen der Sparregeln für Vorsorgeuntersuchungen. Eine konkrete Kürzung der U-Untersuchungen oder Impfungen ist derzeit aber nicht als feststehende Änderung bestätigt.

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