Schon möglich
In teilnehmenden Städten und Gemeinden kannst du dich bereits online anmelden.
Neu beschlossen
Die Bundesregierung will den Onlinedienst bundesweit bereitstellen lassen.
Weiterhin möglich
Du kannst deinen Wohnsitz weiterhin bei der Meldebehörde anmelden.
Was bedeutet das für dich?
Wenn du umziehst, musst du deine neue Wohnung grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Ob es online geht, hängt von deinem Wohnort und deinem Ausweisdokument ab.
Bei der Meldebehörde
Du kannst deinen Wohnsitz weiterhin bei der Meldebehörde anmelden.
Meldebehörde findenOnline
In teilnehmenden Städten und Gemeinden kannst du dich bereits online anmelden.
Online-Anmeldung prüfenWas passiert als Nächstes?
Der Beschluss macht die Online-Anmeldung nicht sofort überall verfügbar. Die weiteren Schritte und die Anbindung der Gemeinden stehen noch aus. Du musst nicht darauf warten, wenn du jetzt umziehst.
Mehr zum Beschluss erfahren
Die Regelung heißt IT-Komponentenverordnung (ITKV). Sie betrifft den gemeinsamen Onlinedienst der Behörden, nicht eine Pflicht für dich, dich online anzumelden. Die Zustimmung des Bundesrates und die Veröffentlichung der Verordnung sind weitere Verfahrensschritte. Ein bundesweiter Starttermin ist damit noch nicht bestätigt.
Du möchtest deinen Wohnsitz anmelden?
Der Wohnsitz-Ratgeber erklärt beide Anmeldewege und die benötigten Unterlagen.
Wohnsitz-Ratgeber öffnenQuellenstand geprüft am 5. November 2026. Veröffentlichungsdatum: 4. November 2026.
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