Wer bei der Arbeit oder auf dem direkten Weg dorthin einen Unfall hat, ist über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Das Wichtigste
- Versichert sind alle Beschäftigten, auch im Minijob und in der Probezeit. Die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber.
- Sag beim Arzt immer, dass es ein Arbeitsunfall war. Bist du über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig, gehst du in der Regel zu einem Durchgangsarzt.
- Der Arbeitgeber muss den Unfall melden, wenn du mehr als drei Tage arbeitsunfähig bist.
- Erste Hilfe
- Arbeitgeber informieren
- Zum Durchgangsarzt (D-Arzt)
- Arbeitgeber meldet den Unfall
- Unfallversicherung übernimmt
Zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sie übernimmt zum Beispiel Behandlung und Reha. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann nach der Lohnfortzahlung Verletztengeld gezahlt werden.
Auch bestimmte Krankheiten, die durch die Arbeit entstehen, können versichert sein. Sprich mit deinem Arzt, wenn du einen Zusammenhang vermutest.
MeaNext erklärt allgemeine Regeln rund um Arbeit in Deutschland. Die Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei einem konkreten Fall können unter anderem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und persönliche Umstände entscheidend sein.
Zuletzt fachlich geprüft: 09.10.2026
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