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Ich habe deutsche Vorfahren

Deutsche Eltern oder Großeltern können für die Staatsangehörigkeit wichtig sein. Deutsche Abstammung allein beweist aber nicht, dass du heute deutsch bist. Entscheidend ist, wer wann welche Staatsangehörigkeit besaß und ob sie später verloren ging.

Dokumente und Familiengeschichte prüfen

Erstelle eine Zeitleiste der Geburten, Eheschließungen, Namensänderungen, Adoptionen und Einbürgerungen in deiner Familie. Sammle Urkunden und frühere Staatsangehörigkeitsnachweise. Prüfe insbesondere frühere Regeln beim Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit und bei im Ausland geborenen Kindern. Wende dich für die Einordnung an die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde oder Auslandsvertretung.

Geburt im Ausland: Einjahresfrist

Bei bestimmten Auslandsgeburten greift der sogenannte Generationenschnitt nach § 4 Abs. 4 StAG. Wenn der deutsche Elternteil ab dem 1. Januar 2000 im Ausland geboren wurde und dort gewöhnlich lebt, kann ein Antrag auf Beurkundung der Geburt des Kindes innerhalb eines Jahres entscheidend sein. Es gibt Ausnahmen, unter anderem bei drohender Staatenlosigkeit und Wiedergutmachungsfällen. Fristen nicht verstreichen lassen.

Staatsangehörigkeit bei Geburt in Deutschland

Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern kann nach § 4 Abs. 3 StAG durch Geburt deutsch werden, wenn ein Elternteil bei Geburt seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlich in Deutschland lebt und ein im Gesetz genanntes unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Für ältere Geburten können andere damalige Regeln gelten. Lass den Eintrag im Geburtenregister und die damalige Rechtslage prüfen.

Rechtsgrundlagen und offizielle Quellen ↗Offizielle Formulare beim Bundesverwaltungsamt ↗

MeaNext bietet allgemeine Orientierung und keine individuelle Rechtsberatung. Nur die zuständigen Stellen können Unterlagen, Ausnahmen, Sicherheitsabfragen und die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall prüfen und entscheiden.