Dokumente und Familiengeschichte prüfen
Erstelle eine Zeitleiste der Geburten, Eheschließungen, Namensänderungen, Adoptionen und Einbürgerungen in deiner Familie. Sammle Urkunden und frühere Staatsangehörigkeitsnachweise. Prüfe insbesondere frühere Regeln beim Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit und bei im Ausland geborenen Kindern. Wende dich für die Einordnung an die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde oder Auslandsvertretung.
Geburt im Ausland: Einjahresfrist
Bei bestimmten Auslandsgeburten greift der sogenannte Generationenschnitt nach § 4 Abs. 4 StAG. Wenn der deutsche Elternteil ab dem 1. Januar 2000 im Ausland geboren wurde und dort gewöhnlich lebt, kann ein Antrag auf Beurkundung der Geburt des Kindes innerhalb eines Jahres entscheidend sein. Es gibt Ausnahmen, unter anderem bei drohender Staatenlosigkeit und Wiedergutmachungsfällen. Fristen nicht verstreichen lassen.
Staatsangehörigkeit bei Geburt in Deutschland
Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern kann nach § 4 Abs. 3 StAG durch Geburt deutsch werden, wenn ein Elternteil bei Geburt seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlich in Deutschland lebt und ein im Gesetz genanntes unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Für ältere Geburten können andere damalige Regeln gelten. Lass den Eintrag im Geburtenregister und die damalige Rechtslage prüfen.
MeaNext bietet allgemeine Orientierung und keine individuelle Rechtsberatung. Nur die zuständigen Stellen können Unterlagen, Ausnahmen, Sicherheitsabfragen und die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall prüfen und entscheiden.