Bestehende Staatsangehörigkeit nachweisen
Frage zunächst bei der Stelle, die einen Nachweis verlangt, ob Reisepass oder Personalausweis ausreichen. Ist eine förmliche Feststellung nötig, sammle Urkunden zur Abstammung sowie frühere Erwerbs- und Verlustnachweise. Im Ausland informiert das Bundesverwaltungsamt über die Anträge F/FK und Anlagen.
Sonderfall: Behandlung als Deutscher
§ 3 Abs. 2 StAG enthält außerdem eine Sonderregel: Wer zwölf Jahre von deutschen Stellen als Deutscher behandelt wurde, ohne dies selbst zu vertreten, kann unter den gesetzlichen Bedingungen die Staatsangehörigkeit erworben haben. Das lässt sich nicht allein aus einem alten Dokument automatisch ableiten.
MeaNext bietet allgemeine Orientierung und keine individuelle Rechtsberatung. Nur die zuständigen Stellen können Unterlagen, Ausnahmen, Sicherheitsabfragen und die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall prüfen und entscheiden.