Kein Visum, kein Aufenthaltstitel
Du hast grundsätzlich freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
- Für die Einreise reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Du musst wegen der Arbeit keine gesonderte Arbeitserlaubnis beantragen.
Du hast einen Job gefunden?
Als EU-Bürger brauchst du für die Aufnahme der Beschäftigung grundsätzlich kein Visum, keinen deutschen Aufenthaltstitel und keine gesonderte Arbeitserlaubnis.
- Die Einzelheiten deines Vertrags klärst du im Schritt „Arbeitsvertrag prüfen“.
Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Prüfe die Angaben bei der offiziellen Quelle.
Deine nächsten Schritte
Beantworte ein paar Fragen. MeaNext zeigt dir, welche Themen und Schritte zu deiner Situation passen.