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Staatsangehörigkeit durch Erklärung erwerben

§ 5 StAG eröffnet bestimmten nach Inkrafttreten des Grundgesetzes geborenen Personen und ihren Nachkommen einen Erwerb durch Erklärung. Hintergrund sind frühere geschlechtsdiskriminierende Regeln des Staatsangehörigkeitsrechts. Es gelten genaue Fallgruppen und Ausschlussgründe.

Frist und Erklärung vorbereiten

Prüfe Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit der Eltern bei der Geburt und Familienurkunden. Verwende die amtlichen Erklärungsunterlagen EER und Anlagen des Bundesverwaltungsamts oder den vorgesehenen Weg bei deiner Behörde. Wichtig: Die Erklärung muss spätestens am 19. August 2031 beim zuständigen Amt eingehen. Plane Zeit für Unterlagen und Versand ein; eine Erklärung ist kein gewöhnlicher Einbürgerungsantrag. Der Erklärungserwerb ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen und offizielle Quellen ↗Offizielle Formulare beim Bundesverwaltungsamt ↗

MeaNext bietet allgemeine Orientierung und keine individuelle Rechtsberatung. Nur die zuständigen Stellen können Unterlagen, Ausnahmen, Sicherheitsabfragen und die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall prüfen und entscheiden.