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Staatsangehörigkeit verlieren oder zurückbekommen

Die deutsche Staatsangehörigkeit geht nicht bei jeder Veränderung verloren. Das Gesetz unterscheidet etwa Verzicht, bestimmte Fälle des ausländischen Militärdienstes, besondere Beteiligung an Kampfhandlungen und die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung. Frühere Verlustregeln können bei Familiengeschichten weiterhin entscheidend sein.

Was du jetzt tun kannst

Überprüfe, welche gesetzliche Verlustregel zum maßgeblichen Zeitpunkt galt. Verzichte niemals vorschnell auf eine Staatsangehörigkeit. Wenn eine Rücknahme oder Verlustfeststellung droht, beachte offizielle Schreiben und Rechtsbehelfsfristen und hole gegebenenfalls qualifizierte Rechtsberatung ein.

Sonderregeln beim Verlust eines Kindes

§ 17 Abs. 2 StAG enthält außerdem differenzierte Regeln zum möglichen rückwirkenden Verlust der Staatsangehörigkeit eines Kindes, wenn eine Erwerbsvoraussetzung rückwirkend entfällt, zum Beispiel in bestimmten Vaterschafts- oder Adoptionskonstellationen. Gesetzliche Schutzregeln und Ausnahmen sind zu beachten. Solche Fälle gehören unbedingt zur fachkundigen Einzelfallprüfung.

Verzicht und gesetzliche Verlusttatbestände

Ein freiwilliger Verzicht nach § 26 StAG setzt grundsätzlich weitere Staatsangehörigkeit und behördliche Genehmigung voraus. § 28 enthält eng umrissene Fälle des Verlusts bei bestimmten ausländischen Streitkräften oder der konkreten Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Es gelten Ausnahmen; nicht jeder Auslandsdienst führt zum Verlust.

Rechtsgrundlagen und offizielle Quellen ↗Offizielle Formulare beim Bundesverwaltungsamt ↗

MeaNext bietet allgemeine Orientierung und keine individuelle Rechtsberatung. Nur die zuständigen Stellen können Unterlagen, Ausnahmen, Sicherheitsabfragen und die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall prüfen und entscheiden.