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Ich war früher deutscher Staatsangehöriger

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit früher besaß, kann unter besonderen Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung in Betracht ziehen.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit früher besaß, kann unter besonderen Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung in Betracht ziehen. Der damalige Verlustgrund und Zeitpunkt sind entscheidend. Der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit führt nach deutschem Recht seit dem 27. Juni 2024 grundsätzlich nicht mehr zum Verlust, frühere Verluste sind dadurch aber nicht automatisch aufgehoben.

Früheren Erwerb und Verlust klären

Kläre zuerst den früheren Besitz und den genauen Verlustzeitpunkt. Sammle alte deutsche Pässe, Einbürgerungs- und Entlassungsunterlagen sowie Angaben zum Wohnsitz. Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland informiert das Bundesverwaltungsamt insbesondere zu § 13 StAG; § 14 behandelt andere besondere Einbürgerungen aus dem Ausland. Eine bloße deutsche Familiengeschichte genügt nicht als Nachweis.

Rechtsgrundlagen und offizielle Quellen ↗Offizielle Formulare beim Bundesverwaltungsamt ↗

MeaNext bietet allgemeine Orientierung und keine individuelle Rechtsberatung. Nur die zuständigen Stellen können Unterlagen, Ausnahmen, Sicherheitsabfragen und die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall prüfen und entscheiden.