Bei der Vermögensauskunft machst du gegenüber dem Gerichtsvollzieher Angaben zu deinem Einkommen und Vermögen. Der Gläubiger soll so sehen, ob eine Vollstreckung Aussicht hat.
Das Wichtigste
- Die Vermögensauskunft ist kein Urteil über dich, sondern ein Schritt im Vollstreckungsverfahren.
- Oft ist vorher eine Einigung über Raten möglich.
- Eine Schuldnerberatung kann dich auf den Termin vorbereiten.
- Warum?Ein Gläubiger mit Vollstreckungstitel kann sie beim Gerichtsvollzieher beantragen.
- Welche Angaben?Typisch sind Einkommen, Konten, Wertgegenstände, Fahrzeuge und Forderungen gegenüber anderen.
- Ehrliche AngabenDie Angaben müssen vollständig und wahr sein. Falsche Angaben können strafbar sein.
- SchuldnerverzeichnisNach einer Vermögensauskunft kann ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis folgen. Das kann z. B. bei Mietverträgen eine Rolle spielen.
Einträge werden nach einer gesetzlich festgelegten Zeit gelöscht, früher auch bei nachgewiesener Zahlung. Die genauen Regeln erklärt dir eine Beratungsstelle.
Im Brief steht, welche Unterlagen erwartet werden. Bring im Zweifel Einkommensnachweise, Kontoauszüge und Verträge mit.
MeaNext erklärt allgemeine Informationen zu Schulden, Mahnungen, Pfändung und finanziellen Problemen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Schuldner-, Rechts- oder Finanzberatung. Bei deinem konkreten Fall können Fristen, Verträge, Forderungsarten und persönliche Umstände entscheidend sein.
Zuletzt fachlich geprüft: 09.10.2026
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