Mit diesem Rechner kannst du ungefähr einschätzen, wie hoch dein Arbeitslosengeld sein könnte.
Der Rechner prüft nicht, ob du tatsächlich Anspruch auf ALG I hast.
Der Brutto-Betrag auf deiner Gehaltsabrechnung, bevor etwas abgezogen wird.
Zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Wenn du unsicher bist, lass das Feld einfach leer.
Die Steuerklasse steht auf deiner Gehaltsabrechnung. Sie beeinflusst, wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt.
Wenn du die Steuerklasse gewechselt hast, können besondere Regeln gelten.
Mit einem Kind kann der Satz 67 % statt 60 % betragen. Unter bestimmten Voraussetzungen zählt auch ein Kind deines Partners oder deiner Partnerin.
Für welchen Fall passt der Rechner?
- du hast als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gearbeitet
- in den letzten 12 Monaten hattest du ein normales Gehalt
- keine besonderen Sonderfälle (z. B. lange Kurzarbeit)
Was wird berechnet?
Der Rechner schätzt die ungefähre Höhe des Arbeitslosengeldes I anhand deines bisherigen Bruttoverdienstes und der offiziellen Rechengrößen des angezeigten Jahres.
Für wen ist er gedacht?
Für Beschäftigte, die wissen wollen, mit welchem Betrag sie ungefähr rechnen könnten, wenn sie arbeitslos werden. Er prüft nicht, ob du überhaupt Anspruch hast.
Was bedeutet das Ergebnis?
Das Ergebnis ist eine grobe Orientierung. Wie viel du tatsächlich bekommst und wie lange, entscheidet allein die Agentur für Arbeit auf Grundlage deiner Unterlagen.
Wo der Rechner an Grenzen kommt
Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel Sperrzeiten, Nebeneinkommen, Teilarbeitslosigkeit, besondere Zeiten im Ausland und Änderungen bei der Steuerklasse.
Wer es verbindlich sagt
Verbindlich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit. Melde dich dort früh – die Fristen nach einer Kündigung sind kurz.
Wie wird Arbeitslosengeld berechnet?
- 1Bruttoeinkommen
- 2Pauschale Abzüge
- 3Leistungsentgelt
- 460% oder 67%
Wird Arbeitslosengeld vom Brutto oder Netto berechnet?
Ausgangspunkt ist dein beitragspflichtiges Bruttoeinkommen, in der Regel aus den letzten zwölf Monaten. Davon werden pauschale Sozialabgaben, berechnete Lohnsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag abgezogen. Vom so ermittelten Leistungsentgelt erhältst du grundsätzlich 60%, bei erfüllter gesetzlicher Kind-Voraussetzung 67%. Es ist also nicht einfach derselbe Prozentsatz deines bisherigen Auszahlungsnettos.