Wohnungsgeberbestätigung
Bestätigung des Vermieters für die Anmeldung der Wohnung.
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1 Seite, DIN A4 – dazu ein Zusatzblatt für mehr als vier Personen
So läuft es ab
- 1Vorlage herunterladen und ausdrucken
- 2Wohnungsgeber füllt aus und unterschreibt
- 3Bei der Anmeldung vorlegen
- Was ist das?
- Die schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers, dass du eingezogen bist. Sie enthält die Pflichtangaben nach § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz: Wohnungsgeber (und ggf. Eigentümer), Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und die Namen der einziehenden Personen.
- Wofür brauche ich es?
- Die Meldebehörde verlangt sie bei der Anmeldung. Anmelden musst du dich in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Für kurze Aufenthalte und einige Sonderfälle gelten Ausnahmen – die Meldebehörde sagt dir, was in deinem Fall gilt.
- Wer füllt es aus?
- Der Wohnungsgeber füllt sie aus und unterschreibt – meist Vermieter oder Hausverwaltung. Wohnst du zur Untermiete, ist in der Regel dein Hauptmieter der Wohnungsgeber. Wohnst du in deiner eigenen Wohnung, bestätigst du den Einzug selbst.
- Wie verwende ich es?
- Lass dir die ausgefüllte Bestätigung geben und nimm sie zur Anmeldung mit. Ziehen mehr als vier Personen ein, nutzt der Wohnungsgeber das Zusatzblatt auf Seite 2. Viele Städte akzeptieren auch ein eigenes Formular oder eine elektronische Bestätigung des Wohnungsgebers.
- Warum ist die Vorlage auf Deutsch?
- Die Bestätigung geht an die Meldebehörde. Amtssprache ist Deutsch, deshalb ist die Vorlage auf Deutsch.
Der Wohnungsgeber muss den Einzug innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Eine Bestätigung ohne tatsächlichen Einzug ist verboten und kann ein hohes Bußgeld nach sich ziehen.
Passender Ratgeber
Kostenlose Vorlage von meanext.app zum Ausdrucken, Ausfüllen und Verwenden. Prüfe vorher, ob die Stelle ein eigenes Formular verlangt.