Was ist neu?
- Vermittlung
- Arbeit oder Ausbildung hat stärkeren Vorrang. Ist eine zumutbare Stelle verfügbar, prüft das Jobcenter zuerst die direkte Vermittlung. Weiterbildung bleibt möglich, wenn sie für eine dauerhafte Arbeit erfolgversprechender ist.
- Mitwirkung
- Wer ohne wichtigen Grund vereinbarte Pflichten nicht erfüllt, muss mit Leistungsminderungen rechnen – grundsätzlich 30 % des Regelbedarfs für drei Monate. Beim ersten versäumten Termin ohne wichtigen Grund gibt es noch keine Minderung, beim zweiten 30 % für einen Monat. Bei drei aufeinanderfolgenden versäumten Terminen gelten weitergehende Regeln; unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anspruch entfallen. Wer ein konkretes, zumutbares Arbeitsangebot ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Minderungen rechnen; der Regelbedarf kann vorübergehend ganz entfallen. Für die Miete gelten dabei eigene Schutzregeln. Wichtige Gründe und Härtefälle werden berücksichtigt, vorher soll es ein persönliches Gespräch geben.
- Vermögen
- Die Karenzzeit beim Vermögen ist entfallen. Es gelten Freibeträge nach Alter: bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 5.000 €, ab dem 31. Lebensjahr 10.000 €, ab dem 41. Lebensjahr 12.500 €, ab dem 51. Lebensjahr 20.000 €. Schonvermögen wie angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto, Altersvorsorge oder selbst genutztes Wohneigentum bleibt unter den gesetzlichen Voraussetzungen geschützt.
- Wohnkosten
- Die einjährige Karenzzeit bleibt grundsätzlich bestehen. Schon in dieser Zeit werden Wohnkosten aber in der Regel nur bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze berücksichtigt; auch die Mietpreisbremse kann eine Rolle spielen. Für Härtefälle gibt es Ausnahmen.
- Eltern
- Ist eine Kinderbetreuung vorhanden, kann das Jobcenter Eltern in der Regel ab Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes zu Arbeit, Maßnahmen oder Sprachkurs verpflichten.
Wen betrifft es?
Menschen, die Grundsicherungsgeld vom Jobcenter beziehen oder neu beantragen. Welche Änderungen dich konkret betreffen, hängt unter anderem von Arbeit, Vermögen, Wohnkosten, Familie und deiner Zusammenarbeit mit dem Jobcenter ab.
Was solltest du tun?
Du bekommst schon Leistungen? Wegen der Umstellung allein musstest du keinen neuen Antrag stellen; bestehende Bürgergeld-Bescheide bleiben gültig. Wenn dein Bewilligungszeitraum endet, stelle rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag. Nimm Termine wahr und melde dich beim Jobcenter, wenn du einen wichtigen Grund hast, nicht zu kommen.
Du beantragst neu? Dann gelten seit 1. Juli 2026 die neuen Regeln. Details stehen in unserem Ratgeber unten; die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.
Ab wann gilt es?
Die wesentlichen Änderungen gelten seit 1. Juli 2026. Die Regelbedarfe 2026 wurden durch die Reform nicht erhöht oder gesenkt – die aktuellen Beträge stehen in unserem Grundsicherungs-Ratgeber.
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MeaNext fasst offizielle Informationen verständlich zusammen. Das ist keine Rechtsberatung. Prüfe bei wichtigen Entscheidungen immer die verlinkte offizielle Quelle.
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