Geld & Leistungen

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Hilfe vom Jobcenter, wenn das Geld zum Leben nicht reicht.

Was brauchst du?

Früher hieß die Leistung Bürgergeld. Seit 1. Juli 2026 heißt sie Grundsicherungsgeld.

Auf einen Blick

Für wen?
Wenn dein Einkommen und deine eigenen Mittel nicht zum Leben reichen und du arbeiten kannst.
Was ist enthalten?
Regelbedarf für den Alltag, Kosten für Wohnen und Heizen und mögliche Mehrbedarfe.
Wo?
Beim Jobcenter an deinem Wohnort.
Was jetzt?
Antrag beim Jobcenter stellen, auch online. Ein formloses Schreiben kannst du mit dem Antragsgenerator erstellen.

Was ist die Grundsicherung?

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Menschen, deren Einkommen und eigenes Geld nicht für den Lebensunterhalt reichen. Zuständig ist in der Regel das Jobcenter. Auch wer arbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend Grundsicherungsgeld bekommen. Nicht verwechseln mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – das ist ein anderes Leistungssystem (SGB XII).

  • Du hast keine Arbeit.
  • Du bekommst kein Arbeitslosengeld.
  • Du verdienst nur wenig.
  • Dein Einkommen deckt den Bedarf deiner Familie nicht.

Wer kann Grundsicherungsgeld bekommen?

Diese Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein. Ob du tatsächlich Anspruch hast, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

  • Mindestens 15 Jahre alt
  • Regelaltersgrenze noch nicht erreicht
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Grundsätzlich mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig
  • Einkommen und Vermögen reichen nicht für den Lebensunterhalt

Was gehört zur Leistung?

Die Leistung kann aus mehreren Teilen bestehen. Welche Unterkunftskosten als angemessen gelten, hängt unter anderem vom Wohnort und der persönlichen Situation ab.

  • Regelbedarf für den Lebensunterhalt
  • Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mögliche Mehrbedarfe, zum Beispiel bei Alleinerziehung oder Schwangerschaft
  • Mögliche einmalige Leistungen, zum Beispiel für die Erstausstattung
  • Bei Kindern und Jugendlichen gegebenenfalls Leistungen für Bildung und Teilhabe

Regelbedarf 2026

Der Regelbedarf ist nicht automatisch der gesamte Auszahlungsbetrag. Einkommen, Vermögen, Unterkunftskosten, Haushaltsmitglieder und weitere Bedarfe können die Berechnung verändern.

  • 563 €Alleinstehende und Alleinerziehende
  • 506 €Volljährige Partner pro Person
  • 451 €Bestimmte junge Erwachsene ohne eigenen Haushalt
  • 471 €Kinder und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
  • 390 €Kinder von 6 bis 13 Jahren
  • 357 €Kinder von 0 bis 5 Jahren

Wenn du keinen deutschen Pass hast

Ein Aufenthalt in Deutschland allein bedeutet nicht automatisch, dass du Grundsicherungsgeld bekommen kannst. Bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit hängt der Anspruch zusätzlich vom Aufenthaltsrecht und der persönlichen Situation ab. Welches Aufenthaltsrecht du hast, kann entscheidend sein – prüfe deshalb die Angaben deines Aufenthaltstitels oder frage dein Jobcenter beziehungsweise eine Beratungsstelle.

Grundsicherung nach Arbeitslosengeld

Grundsicherungsgeld beginnt nach dem Ende von Arbeitslosengeld nicht automatisch. Wenn das Arbeitslosengeld endet und dein Lebensunterhalt danach nicht gesichert ist, musst du Grundsicherungsgeld beim Jobcenter beantragen.

Antrag stellen

Du beantragst Grundsicherungsgeld beim zuständigen Jobcenter, auch online.

Antrag frühzeitig stellen

Du hast noch nicht alle Unterlagen? Mit einem kurzen Antrag meldest du dein Anliegen schon jetzt. Das kann wichtig sein, weil bei Leistungen der Tag der Antragstellung zählen kann.

Jobcenter finden

Über die offizielle Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit findest du das für dich zuständige Jobcenter.

Was solltest du bereithalten?

Zum Beispiel die folgenden Unterlagen. Was du genau brauchst, hängt von deiner Situation ab.

  • Ausweis oder Aufenthaltstitel
  • Angaben zu den Personen in deinem Haushalt
  • Nachweise über Einkommen
  • Angaben zu Vermögen
  • Mietvertrag und Angaben zu Unterkunfts- und Heizkosten
  • Kontoangaben
  • Gegebenenfalls weitere Nachweise, die das Jobcenter verlangt

Rechte und Pflichten

Wer Grundsicherungsgeld erhält, hat Anspruch auf finanzielle Unterstützung und Beratung, arbeitet aber auch mit dem Jobcenter zusammen. Bei Pflichtverletzungen können Leistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen gemindert werden.

  • Termine wahrnehmen
  • Änderungen mitteilen
  • Erforderliche Unterlagen einreichen
  • Bei der Arbeitssuche oder vereinbarten Schritten mitwirken

Nicht verwechseln

Nicht jede „Grundsicherung“ ist dieselbe Leistung. Diese Seite behandelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Die Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung gehört zum SGB XII und ist ein anderes Leistungssystem.

Wichtig zu wissen

MeaNext gibt dir eine erste Orientierung. Ob und in welcher Höhe du Leistungen erhältst, entscheidet das zuständige Jobcenter anhand deiner persönlichen Situation.

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Deine nächsten Schritte

Beantworte ein paar Fragen. MeaNext zeigt dir, welche Themen und Schritte zu deiner Situation passen.

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