Was brauchst du?
Früher hieß die Leistung Bürgergeld. Seit 1. Juli 2026 heißt sie Grundsicherungsgeld.
Auf einen Blick
- Für wen?
- Wenn dein Einkommen und deine eigenen Mittel nicht zum Leben reichen und du arbeiten kannst.
- Was ist enthalten?
- Regelbedarf für den Alltag, Kosten für Wohnen und Heizen und mögliche Mehrbedarfe.
- Wo?
- Beim Jobcenter an deinem Wohnort.
- Was jetzt?
- Antrag beim Jobcenter stellen, auch online. Ein formloses Schreiben kannst du mit dem Antragsgenerator erstellen.
- 1.Was ist die Grundsicherung?
- 2.Wer kann Grundsicherungsgeld bekommen?
- 3.Was gehört zur Leistung?
- 4.Regelbedarf 2026
- 5.Du arbeitest bereits?
- 6.Wenn du keinen deutschen Pass hast
- 7.EU, EWR und Schweiz
- 8.Andere Staaten
- 9.Asylbewerberleistungsgesetz
- 10.Wenn du bisher Bürgergeld bekommen hast
- 11.Grundsicherung nach Arbeitslosengeld
- 12.Antrag stellen
- 13.Antrag frühzeitig stellen
- 14.Jobcenter finden
- 15.Was solltest du bereithalten?
- 16.Rechte und Pflichten
- 17.Nicht verwechseln
- 18.Wichtig zu wissen
Was ist die Grundsicherung?
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Menschen, deren Einkommen und eigenes Geld nicht für den Lebensunterhalt reichen. Zuständig ist in der Regel das Jobcenter. Auch wer arbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend Grundsicherungsgeld bekommen. Nicht verwechseln mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – das ist ein anderes Leistungssystem (SGB XII).
- Du hast keine Arbeit.
- Du bekommst kein Arbeitslosengeld.
- Du verdienst nur wenig.
- Dein Einkommen deckt den Bedarf deiner Familie nicht.
Wer kann Grundsicherungsgeld bekommen?
Diese Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein. Ob du tatsächlich Anspruch hast, hängt von deiner persönlichen Situation ab.
- Mindestens 15 Jahre alt
- Regelaltersgrenze noch nicht erreicht
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Grundsätzlich mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig
- Einkommen und Vermögen reichen nicht für den Lebensunterhalt
Was gehört zur Leistung?
Die Leistung kann aus mehreren Teilen bestehen. Welche Unterkunftskosten als angemessen gelten, hängt unter anderem vom Wohnort und der persönlichen Situation ab.
- Regelbedarf für den Lebensunterhalt
- Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mögliche Mehrbedarfe, zum Beispiel bei Alleinerziehung oder Schwangerschaft
- Mögliche einmalige Leistungen, zum Beispiel für die Erstausstattung
- Bei Kindern und Jugendlichen gegebenenfalls Leistungen für Bildung und Teilhabe
Regelbedarf 2026
Der Regelbedarf ist nicht automatisch der gesamte Auszahlungsbetrag. Einkommen, Vermögen, Unterkunftskosten, Haushaltsmitglieder und weitere Bedarfe können die Berechnung verändern.
- 563 €Alleinstehende und Alleinerziehende
- 506 €Volljährige Partner pro Person
- 451 €Bestimmte junge Erwachsene ohne eigenen Haushalt
- 471 €Kinder und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
- 390 €Kinder von 6 bis 13 Jahren
- 357 €Kinder von 0 bis 5 Jahren
Auch mit Arbeit kann Grundsicherungsgeld infrage kommen, wenn das anrechenbare Einkommen nicht für den Bedarf des Haushalts reicht. Das wird oft „Aufstocken“ genannt. Das Jobcenter berücksichtigt bei der Berechnung Einkommen, Freibeträge und die Situation der Bedarfsgemeinschaft.
Wenn du keinen deutschen Pass hast
Ein Aufenthalt in Deutschland allein bedeutet nicht automatisch, dass du Grundsicherungsgeld bekommen kannst. Bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit hängt der Anspruch zusätzlich vom Aufenthaltsrecht und der persönlichen Situation ab. Welches Aufenthaltsrecht du hast, kann entscheidend sein – prüfe deshalb die Angaben deines Aufenthaltstitels oder frage dein Jobcenter beziehungsweise eine Beratungsstelle.
Ein Anspruch kann zum Beispiel bestehen, wenn du in Deutschland arbeitest oder gearbeitet hast und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst. Wer sich ausschließlich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhält, kann vom Anspruch ausgeschlossen sein.
Hier hängt der Anspruch insbesondere vom jeweiligen Aufenthaltstitel ab.
Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, bekommt grundsätzlich nicht gleichzeitig Leistungen nach dem SGB II.
Seit 1. Juli 2026 hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld ersetzt.
- Wer zu diesem Zeitpunkt bereits Bürgergeld erhalten hat, musste allein wegen der Umstellung keinen neuen Antrag stellen.
- Bereits erlassene Bürgergeld-Bescheide bleiben grundsätzlich gültig.
- Wenn der Bewilligungszeitraum endet, kann weiterhin ein Weiterbewilligungsantrag notwendig sein.
- Auf einzelnen Formularen oder Schreiben kann vorübergehend noch der Begriff „Bürgergeld“ stehen.
Grundsicherung nach Arbeitslosengeld
Grundsicherungsgeld beginnt nach dem Ende von Arbeitslosengeld nicht automatisch. Wenn das Arbeitslosengeld endet und dein Lebensunterhalt danach nicht gesichert ist, musst du Grundsicherungsgeld beim Jobcenter beantragen.
Antrag stellen
Du beantragst Grundsicherungsgeld beim zuständigen Jobcenter, auch online.
Antrag frühzeitig stellen
Du hast noch nicht alle Unterlagen? Mit einem kurzen Antrag meldest du dein Anliegen schon jetzt. Das kann wichtig sein, weil bei Leistungen der Tag der Antragstellung zählen kann.
Jobcenter finden
Über die offizielle Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit findest du das für dich zuständige Jobcenter.
Was solltest du bereithalten?
Zum Beispiel die folgenden Unterlagen. Was du genau brauchst, hängt von deiner Situation ab.
- Ausweis oder Aufenthaltstitel
- Angaben zu den Personen in deinem Haushalt
- Nachweise über Einkommen
- Angaben zu Vermögen
- Mietvertrag und Angaben zu Unterkunfts- und Heizkosten
- Kontoangaben
- Gegebenenfalls weitere Nachweise, die das Jobcenter verlangt
Rechte und Pflichten
Wer Grundsicherungsgeld erhält, hat Anspruch auf finanzielle Unterstützung und Beratung, arbeitet aber auch mit dem Jobcenter zusammen. Bei Pflichtverletzungen können Leistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen gemindert werden.
- Termine wahrnehmen
- Änderungen mitteilen
- Erforderliche Unterlagen einreichen
- Bei der Arbeitssuche oder vereinbarten Schritten mitwirken
Nicht verwechseln
Nicht jede „Grundsicherung“ ist dieselbe Leistung. Diese Seite behandelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Die Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung gehört zum SGB XII und ist ein anderes Leistungssystem.
Wichtig zu wissen
MeaNext gibt dir eine erste Orientierung. Ob und in welcher Höhe du Leistungen erhältst, entscheidet das zuständige Jobcenter anhand deiner persönlichen Situation.
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