- Kündigung erhalten
- Datum notieren
- Beratung suchen
- Frist: 3 Wochen
- Bei der Agentur für Arbeit melden
Die gesetzliche Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Kündigt der Arbeitgeber, wird die Frist mit der Dauer der Beschäftigung länger. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können andere Fristen regeln.
Eine Kündigung ohne Frist ist nur bei einem wichtigen Grund möglich. Sie muss innerhalb von zwei Wochen erklärt werden, nachdem der Grund bekannt wurde. Auch hier gilt die Frist für die Klage.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt in der Regel, wenn du länger als sechs Monate im Betrieb bist und dort mehr als zehn Personen arbeiten. Dann braucht eine Kündigung einen Grund. Besonderen Schutz haben zum Beispiel Schwangere, Menschen in Elternzeit und schwerbehinderte Menschen.
Darum geht es
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich und unterschrieben ist. Eine Kündigung per Nachricht, E-Mail oder mündlich reicht nicht.
- Nimm das Schreiben an und notiere das Datum.
- Unterschreibe keine Aufhebungsvereinbarung unter Druck – das kann Folgen für das Arbeitslosengeld haben.
- Lass die Kündigung im Zweifel prüfen.
Wichtige Fristen
Nach einer Kündigung zählt jeder Tag.
- Gegen eine Kündigung kannst du in der Regel nur innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht klagen.
- Arbeitsuchend meldest du dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
- Erfährst du erst später davon, meldest du dich innerhalb von drei Tagen.
Bei der Agentur für Arbeit melden
Es gibt zwei Schritte: die Meldung als arbeitsuchend und später die Arbeitslosmeldung zum ersten Tag ohne Arbeit.
- Arbeitsuchend melden geht online, telefonisch oder persönlich.
- Die Arbeitslosmeldung muss zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.
- Den Antrag auf Arbeitslosengeld stellst du zusätzlich.
Halte diese Unterlagen bereit.
- Ausweis oder Pass, bei Bedarf Aufenthaltstitel
- Kündigungsschreiben oder Arbeitsvertrag
- Sozialversicherungsnummer und Bankverbindung
- Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers
Ob und wie sich Arbeitslosigkeit auf deinen Aufenthalt auswirkt, hängt von deinem konkreten Aufenthaltstitel oder deinem Freizügigkeitsrecht ab.
- Das entscheidet die zuständige Behörde, nicht der Arbeitgeber.
- Frage früh bei der Ausländerbehörde oder einer Beratungsstelle nach.
- Informiere dich, bevor du eine Aufhebungsvereinbarung unterschreibst.
Konkrete Schritte
- Kündigung schriftlich prüfen und Datum notieren.
- Sofort arbeitsuchend melden.
- Zum ersten Tag ohne Arbeit arbeitslos melden.
- Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
- Bei Zweifeln an der Kündigung schnell Beratung suchen.
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MeaNext erklärt allgemeine Regeln rund um Arbeit in Deutschland. Die Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei einem konkreten Fall können unter anderem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und persönliche Umstände entscheidend sein.