Auf einen Blick
- Mindestlohn
- 13,90 € brutto pro Stunde
- Arbeitszeit
- In der Regel höchstens 8 Stunden pro Werktag
- Urlaub
- Mindestens 20 Tage im Jahr bei einer 5-Tage-Woche
- Probezeit und Befristung
- Höchstens 6 Monate
Darum geht es
In Deutschland schützen Gesetze alle Beschäftigten – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Herkunft. Viele Rechte gelten auch dann, wenn im Vertrag etwas anderes steht.
- Ein Vertrag darf nicht schlechter sein als das Gesetz.
- Tarifverträge können bessere Regeln enthalten.
- Lass dir alle Vereinbarungen schriftlich geben.
Mindestlohn
Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn pro Stunde. In manchen Branchen gelten höhere Tariflöhne.
- Der Mindestlohn gilt auch in der Probezeit.
- Arbeitsstunden sollten dokumentiert werden.
- Was vom Brutto übrig bleibt, kannst du im Rechner überschlagen.
Arbeitszeit
Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich höchstens acht Stunden. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn sie im Durchschnitt ausgeglichen wird.
- Pausen sind vorgeschrieben.
- Überstunden müssen geregelt und nachweisbar sein.
- Für Jugendliche gelten strengere Regeln.
Urlaub
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Tagen.
- Viele Verträge geben mehr Urlaub.
- Urlaub muss beantragt und genehmigt werden.
- Wirst du im Urlaub krank, zählen die Tage mit Attest nicht als Urlaub.
Probezeit und Befristung
Eine Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. In dieser Zeit ist die Kündigungsfrist meist kürzer. Befristete Verträge müssen schriftlich geschlossen werden.
- Nach der Probezeit gelten längere Kündigungsfristen.
- Eine nur mündlich vereinbarte Befristung ist unwirksam.
- Ob der Kündigungsschutz greift, hängt unter anderem von der Betriebsgröße und der Dauer der Beschäftigung ab.
Wenn etwas nicht stimmt
Bei Problemen gibt es Hilfe – auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft.
- Dokumentiere Arbeitszeiten, Absprachen und Lohnabrechnungen.
- Beratung bieten Gewerkschaften, der Betriebsrat und Beratungsstellen für Beschäftigte.
- Bei Streit über eine Kündigung ist die Frist kurz – hol dir schnell Beratung.
Konkrete Schritte
- 1Arbeitsvertrag genau lesen und aufbewahren.
- 2Arbeitszeiten selbst notieren.
- 3Lohnabrechnung jeden Monat prüfen.
- 4Bei Problemen früh Beratung suchen.
Begriffe auf dieser Seite
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Arbeitsrecht
- Stand der Information
- September 2026
- Zuletzt geprüft
- 03.09.2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Mindestlohn
- Stand der Information
- 2026
- Zuletzt geprüft
- 03.09.2026
§ 3 Arbeitszeitgesetz – Arbeitszeit der Arbeitnehmer (Gesetze im Internet)
- Stand der Information
- September 2026
- Zuletzt geprüft
- 03.09.2026
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