Start: 01.01.2027Rechtsstand geprüft: 13.10.2026
Ein Altersvorsorgedepot ist ein Sparvertrag fürs Alter, in dem dein Geld zum Beispiel in Fonds angelegt wird. Der Staat kann Geld dazulegen. Der Wert kann aber auch fallen, und an das Geld kommst du in der Regel erst im Alter.
Einfach verstehen
- Was ist ein Altersvorsorgedepot?
- Ein Vertrag bei einer Bank oder Versicherung, in den du regelmäßig für das Alter einzahlst. Das Geld wird angelegt, zum Beispiel in Fonds oder ETFs.
- Was kann der Staat dazuzahlen?
- Bis zu 540 € im Jahr für dich, bis zu 300 € pro Kind und einmalig 200 € für junge Menschen unter 25. Dafür musst du mindestens 120 € im Jahr selbst einzahlen und förderberechtigt sein – zum Beispiel als Angestellte oder Angestellter.
- Kann ich Geld verlieren?
- Ja. Ohne Garantie kann der Wert fallen, auch kurz vor dem Rentenbeginn. Es gibt auch Verträge mit Garantie – dafür sind die Chancen kleiner.
- Wann bekomme ich das Geld?
- In der Regel zwischen 65 und 70 Jahren, als monatliche Zahlung. Vorher kommst du nur in Ausnahmefällen an das Geld, sonst musst du die Förderung zurückzahlen.
- Was gilt in meiner Situation?
- Wer bekommt Förderung?Mit meinem Betrag rechnenIch ziehe vielleicht ins AuslandRiester, Kinder, Erbe und mehr
So funktioniert es
- 1.
Du zahlst ein
- 2.
Der Staat kann Geld dazulegen
- 3.
Das Geld wird lange angelegt
Der Wert kann steigen oder fallen.
- 4.
Im Alter wird ausgezahlt
Für eine Person, die selbst förderberechtigt ist, ohne Kinder.
- Deine Einzahlung pro Monat
- 30 €
- Deine Einzahlung pro Jahr
- 360 €
- Geld vom Staat pro Jahr
- + 180 €
- Zusammen pro Jahr
- = 540 €
Du zahlst 30 € im Monat, also 360 € im Jahr. Der Staat legt 180 € dazu. Zusammen fließen 540 € im Jahr in den Vertrag.
Vor Kosten und ohne Wertentwicklung. Bei kleinen Beträgen ist der Anteil vom Staat am höchsten.
Mit meinem Betrag rechnenWer bekommt Förderung?
Vor allem alle, die in Deutschland in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind – also die meisten Angestellten, Azubis und Menschen, die Arbeitslosengeld bekommen. Neu ab 2027 können auch viele Selbstständige dazugehören.
Ob du einen deutschen Pass hast, ist für die Förderung nicht entscheidend. Es gelten dieselben Voraussetzungen.
Angestellt – mit oder ohne deutschen Pass
Wer sozialversicherungspflichtig arbeitet, ist rentenversichert und damit förderberechtigt. Eine Pflegekraft mit serbischem Pass und ein Bürokaufmann mit deutschem Pass werden gleich behandelt. Ausnahme: Wer sich im Minijob von der Rentenversicherung befreien lassen hat, ist nicht pflichtversichert.
Selbstständig oder im Versorgungswerk
Ab 2027 können Selbstständige unter 67 gefördert werden, wenn sie Einkünfte aus Gewerbe oder freiberuflicher Arbeit haben und für das Jahr eine Steuererklärung abgeben. Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks (zum Beispiel angestellte Ärztinnen oder Anwälte) müssen zusätzlich einwilligen, dass das Versorgungswerk die Zulagenstelle informiert. Schon bisher förderberechtigt sind pflichtversicherte Selbstständige, etwa viele Handwerker.
Verheiratet, aber selbst nicht förderberechtigt
Ist nur einer von euch förderberechtigt, kann der andere mittelbar gefördert werden. Er braucht einen eigenen Vertrag und muss mindestens 120 € im Jahr selbst einzahlen. Seine Grundzulage richtet sich nach den Einzahlungen des förderberechtigten Partners und beträgt höchstens 175 € im Jahr. Gelten für den förderberechtigten Partner noch die alten Regeln, weil er nur einen Vertrag von vor 2027 hat, gibt es für einen neuen Vertrag des anderen keine Zulage. Das ändert sich, sobald für ihn die neuen Regeln gelten – weil er sie gegenüber dem Anbieter gewählt oder selbst einen neuen Vertrag abgeschlossen hat (§ 52 Abs. 50a und § 90 Abs. 2 EStG, ab 2027). Der Rechner bildet diesen Fall nicht ab.
Sparpause, Arbeitslosigkeit, neue Lebenslage
Die Förderung wird jedes Jahr neu geprüft. In einem Jahr ohne Förderberechtigung oder unter 120 € Einzahlung gibt es keine Zulage – Vertrag und Erspartes bleiben aber. Mit Arbeitslosengeld bleibt man in der Regel rentenversichert, mit Bürgergeld allein in der Regel nicht. Eine Sparpause hat keine weiteren Folgen.
Kinder, bestehende Riester-Verträge und weitere Fälle findest du unter Besondere Lebenssituationen
Wer entscheidet über die Zulage?
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie prüft deinen Anspruch und überweist die Zulage an deinen Anbieter. Den Antrag stellst du meist einmalig über den Anbieter (Dauerzulageantrag).
Quellen: Bundesgesetzblatt: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) · Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
Altersvorsorgedepot oder normales Depot?
- Gibt es Geld vom Staat?
- Altersvorsorgedepot: Ja, wenn du förderberechtigt bist.
- Normales Depot: Nein.
- Komme ich jederzeit an mein Geld?
- Altersvorsorgedepot: Nein, erst im Alter. Vorher nur in Ausnahmen.
- Normales Depot: Ja, grundsätzlich jederzeit.
- Wie wird ausgezahlt?
- Altersvorsorgedepot: Nach festen Regeln, meist monatlich. Die Auszahlung wird voll versteuert.
- Normales Depot: Wie du willst. Gewinne werden beim Verkauf versteuert.
Wie wird das Geld angelegt?
Meist in Fonds oder ETFs. Ein ETF ist ein Fonds, der an der Börse gehandelt wird und viele Anlagen bündelt – zum Beispiel Aktien vieler Unternehmen aus aller Welt, aber auch Anleihen. Du kannst auch einen Vertrag mit Garantie wählen: Dann sind zu Rentenbeginn 80 % oder 100 % deiner Einzahlungen sicher, dafür wird vorsichtiger angelegt.
Ohne Garantie sind Verluste möglich – auch über mehrere Jahre und auch am Ende der Sparzeit.
Wie bekomme ich das Geld später?
Die Auszahlung beginnt in der Regel frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Du wählst zwischen zwei Formen:
Lebenslange Rente
Du bekommst bis zu deinem Lebensende jeden Monat Geld – egal, wie alt du wirst.
Auszahlungsplan mit festem Ende
Das Geld wird bis zu einem vereinbarten Alter ausgezahlt, mindestens bis 85. Danach hören die Zahlungen auf, auch wenn du noch lebst. Was am Ende übrig ist, bekommst du oder bekommen deine Erben.
Beispiel: Auszahlung ab 65.
Vorher an das Geld kommen? Nur in Ausnahmen, etwa für eine eigene Wohnung. Sonst musst du die Förderung zurückzahlen.
- Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € deiner Einzahlung im Jahr, danach 25 % bis 1.800 €. Höchstens 540 € im Jahr.
- Kinderzulage: für jedes Kind, das dir zugeordnet ist, so viel, wie du selbst einzahlst – höchstens 300 € im Jahr. Nur solange es für das Kind Kindergeld gibt.
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €, wenn du zu Beginn des Jahres jünger als 25 bist und ihn noch nie bekommen hast.
- Mindesteinzahlung: 120 € im Jahr. Darunter gibt es keine Zulage.
- Gefördert werden insgesamt höchstens 1.800 € deiner Einzahlungen im Jahr – egal, wie viele Verträge du hast. Einzahlen kannst du bis 6.840 € im Jahr je Vertrag; gefördert werden höchstens zwei Verträge.
Quellen: Bundesgesetzblatt: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) · Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
Welche Vertragsarten gibt es?
Altersvorsorgedepot ohne Garantie, zum Beispiel mit ETFs. Standarddepot: ein einfaches Angebot mit vorgegebener Anlage für alle, die nicht selbst auswählen möchten; die Effektivkosten dürfen höchstens 1 % betragen. Garantieprodukt: 80 % oder 100 % der Einzahlungen zu Rentenbeginn garantiert.
Auszahlung im Detail
Früher als mit 65 ist möglich, wenn schon vorher eine gesetzliche Altersrente oder Pension beginnt. Zu Rentenbeginn können bis zu 30 % des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden, ohne Förderung zu verlieren. Bei der lebenslangen Rente sind auch 80 % Rente und 20 % weiter angelegtes Kapital möglich. Beim Auszahlungsplan wird die Monatsrate spätestens alle drei Jahre neu berechnet. Alle Auszahlungen werden versteuert.
Was passiert, wenn ich vorher Geld entnehme?
Lässt du dir gefördertes Geld vor der Auszahlung selbst auszahlen, gilt das als „schädliche Verwendung“: Zulagen und Steuervorteile musst du zurückzahlen. Ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Vertrag ist dagegen erlaubt und kostet keine Förderung.
Quellen: Bundesgesetzblatt: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) · Einkommensteuergesetz § 93 (schädliche Verwendung)
- Depot
- Ein Konto für Wertpapiere wie Fonds oder ETFs.
- ETF
- Ein börsengehandelter Fonds, der viele Anlagen bündelt und meist einen Index nachbildet. Nicht jeder ETF enthält Aktien.
- Zulage
- Geld vom Staat, das direkt in deinen Vertrag fließt.
- Eigenbeitrag
- Deine eigene Einzahlung in den Vertrag.
- Rendite
- Die Wertentwicklung pro Jahr in Prozent. Sie kann auch negativ sein.
- Effektivkosten
- Um wie viele Prozentpunkte alle Kosten zusammen die Rendite pro Jahr verringern.
- Ansparphase
- Die Zeit, in der du einzahlst.
- Auszahlungsphase
- Die Zeit, in der du Geld aus dem Vertrag bekommst – meist ab 65.
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Deine Angaben
Das sind 1.800 € im Jahr.
Wem die Kinderzulage zusteht, hängt vom Kindergeld und von eurer Familienlage ab. Für dasselbe Kind gibt es sie nur einmal.
Der Rechner gilt, wenn du selbst Anspruch auf Förderung hast. Eine Förderung nur über deinen Ehepartner ist hier nicht enthalten. Ob du Anspruch hast, prüft der Rechner nicht. Wer bekommt Förderung?
So viel könnte in einem Jahr in deinen Vertrag fließen
Ergebnis: Deine Einzahlung 1.800 €, Geld vom Staat 540 €, zusammen 2.340 € in einem Jahr.
Deine Einzahlung und Geld vom Staat
▮ deine Einzahlung: 1.800 €▯ vom Staat: 540 €
Was könnte daraus langfristig werden?
Eine Modellrechnung mit festen Annahmen, keine Prognose. Der Wert kann auch fallen.
Gerechnet wird mit diesen Beispielannahmen:
30 Jahre sparen · 4 % Rendite vor Kosten · 1 % Effektivkosten · gleichbleibende Einzahlung
Nach 30 Jahren ergibt die Modellrechnung rund 111.000 € – nach Kosten, vor Steuern.
Deine Einzahlungen54.000 €
Geld vom Staat16.200 €
Wertzuwachs nach Kosten41.100 €
Modellwert (nach Kosten, vor Steuern)111.000 €
Zum Vergleich: Was die Kosten ausmachen
Ohne Kosten wären es rund 131.000 €, mit Kosten rund 111.000 €. Die Kosten verringern den Wert also um rund 19.900 €.
Nicht berücksichtigt: Steuern, Schwankungen, spätere Gesetzesänderungen. Werte gerundet.
- Einzahlungen und Zulagen eines Jahres werden rechnerisch am Jahresende gutgeschrieben. In Wirklichkeit zahlst du meist monatlich, und die Zulage kommt später über die Zulagenstelle.
- Die Zulage wird jedes Jahr nach den Regeln ab 2027 neu berechnet; Beträge und Grenzen bleiben in der Rechnung gleich.
- Das Guthaben wächst jedes Jahr mit der Rendite vor Kosten minus den Effektivkosten, mit Zinseszins.
- Der Kostenvergleich rechnet dasselbe ohne Kosten und zeigt den Unterschied.
- Kinderzulagen zählen nur für die angegebenen Jahre, der Einsteigerbonus nur einmal.
- Langfristige Werte werden gerundet, weil eine genaue Zahl eine Sicherheit vortäuschen würde, die es nicht gibt.
Was kostet ein Altersvorsorgedepot?
Jeder Vertrag kostet Geld – für die Fonds und für den Anbieter. Diese Kosten verringern deine Rendite jedes Jahr.
Beim Standarddepot sind die Effektivkosten auf höchstens 1 % begrenzt. Für andere Verträge gibt es diese Grenze nicht.
Was sind Effektivkosten?
Effektivkosten fassen alle Kosten eines Vertrags zusammen und zeigen sie als Renditeminderung: um wie viele Prozentpunkte die Rendite pro Jahr sinkt. Das ist keine einfache Gebühr auf dein Guthaben, sondern eine gesetzlich festgelegte Rechengröße. Anbieter müssen sie im Produktinformationsblatt angeben.
Welche Kosten gibt es?
Laufende Kosten der Fonds oder ETFs sowie Kosten des Anbieters für Vertrag und Depot, zum Beispiel Abschluss- oder Verwaltungskosten.
MeaNext vergleicht keine Anbieter, solange es keine verlässlichen Produktdaten gibt.
Quellen: Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge · Bundesgesetzblatt: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156)
Wie wird besteuert?
1. Geld vom Staat
Die Zulage fließt direkt in den Vertrag. Beim Finanzamt musst du dafür nichts beantragen.
2. Vielleicht ein Steuervorteil
Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob ein Abzug deiner Einzahlungen mehr bringt als die Zulage. Nur den Unterschied bekommst du zusätzlich zurück.
3. Steuern im Alter
Was auf geförderten Einzahlungen beruht, wird im Alter voll als Einkommen versteuert.
Für Einzahlungen, die nicht gefördert wurden (zum Beispiel über 1.800 € im Jahr), werden später grundsätzlich nur die Erträge besteuert.
Der Rechner zeigt nur die Zulagen. Einen möglichen zusätzlichen Steuervorteil und die spätere Steuer berechnet er nicht.
Ein Umzug ins Ausland kann deine Förderung und deine Steuern verändern. Wähle dein Land und den Zeitpunkt – dann siehst du, was wichtig ist.
Wähle ein Land, um die passende Orientierung zu sehen.
Wohnsitz zählt, nicht der Pass
Entscheidend ist, wo du ab Beginn und während der Auszahlung deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast und wo du steuerlich als ansässig giltst. Deine Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Was heißt EU/EWR?
Die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schweiz gehört nicht dazu. Staaten außerhalb werden oft Drittstaaten genannt.
Wohnsitz in der EU oder im EWR
Die besondere Rückzahlung nach § 95 EStG greift allein wegen des Wohnsitzes nicht. Steuern können trotzdem anfallen. Gilt man nach einem Doppelbesteuerungsabkommen als außerhalb ansässig, kann es anders aussehen.
Wohnsitz außerhalb von EU/EWR
Ab Beginn oder während der Auszahlung werden frühere Zulagen und gesondert festgestellte Steuervorteile in der Regel zurückgefordert. Das Depot selbst geht nicht verloren.
Quellen: Einkommensteuergesetz § 95 (Wohnsitz außerhalb EU/EWR) · Europäische Union: Mitgliedstaaten
Umzug, während ich spare
Der Vertrag läuft weiter und kann beitragsfrei gestellt werden. Neue Zulagen gibt es nur, wenn du weiter förderberechtigt bist. Für die Rückzahlung zählt, wo du ab Beginn der Auszahlung lebst.
Umzug nach Beginn der Auszahlung
Die Regel gilt während der ganzen Auszahlung. Wer dann außerhalb von EU/EWR zieht, kann ebenfalls zurückzahlen müssen. Ein Umzug innerhalb von EU/EWR löst das nicht aus.
Weggehen und zurückkommen
Ein Aufenthalt außerhalb von EU/EWR, während du sparst, führt allein nicht zur Rückzahlung, wenn du ab Beginn der Auszahlung wieder in EU/EWR lebst.
Ich weiß noch nicht, wo ich später lebe
Das ist normal. Entscheidend ist die Lage ab Beginn der Auszahlung, nicht deine heutige Planung.
Bei mehreren Wohnsitzen kann entscheidend sein, wo du steuerlich als ansässig giltst. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Staaten kann regeln, welches Land besteuern darf. Das klären Finanzamt oder Steuerberatung.
Besondere Lebenssituationen
Für Verträge von vor 2027 gelten die alten Förderregeln bis zum Beginn der Auszahlung weiter. Die Vertragsbedingungen deines Vertrags ändern sich durch die Reform nicht. Klassische Riester-Verträge kann man ab 2027 nicht mehr neu abschließen.
Vertrag behalten
Du zahlst weiter ein und bleibst bei den alten Förderregeln.
Beitragsfrei stellen
Du zahlst nichts mehr ein. Das Ersparte bleibt im Vertrag und bleibt gefördert. Für Jahre ohne Einzahlung gibt es keine Zulage.
In die neuen Förderregeln wechseln
Du kannst gegenüber dem Anbieter erklären, dass für deine alten Verträge die neuen Förderregeln gelten sollen. Das gilt dann für alle deine alten Verträge und lässt sich nicht zurücknehmen.
Geld auf einen neuen Vertrag übertragen
Der alte Anbieter überweist das Guthaben direkt an einen neuen zertifizierten Vertrag. Die Förderung bleibt erhalten. Beim Wechsel können Kosten entstehen.
Geld an mich auszahlen lassen
Kündigst du und lässt dir das Geld auszahlen, musst du Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Wichtig: Schließt du ab 2027 einen neuen Altersvorsorgevertrag ab, gelten die neuen Förderregeln automatisch für alle deine Verträge – auch für die alten (§ 52 Abs. 50a EStG). Alte und neue Regeln parallel gibt es nicht.
Quellen: Einkommensteuergesetz § 52 (Übergangsregeln) · Bundesgesetzblatt: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156)
Für jedes Kind, das dir zugeordnet ist, legt der Staat so viel dazu, wie du selbst einzahlst – höchstens 300 € im Jahr. Die Kinderzulage gibt es nur, solange für das Kind Kindergeld gezahlt wird, und für dasselbe Kind nur bei einem Elternteil.
Wer bekommt die Kinderzulage?
2027: Sind die Eltern verschiedenen Geschlechts, miteinander verheiratet, leben nicht dauernd getrennt und wohnen in der EU oder im EWR, bekommt die Zulage grundsätzlich die Mutter – auf gemeinsamen Antrag der Vater. In allen anderen Fällen bekommt sie der Elternteil, für den das Kindergeld festgesetzt ist. Ab 2028 bekommt sie grundsätzlich der Elternteil, der das Kindergeld erhält; Eltern, die diese Voraussetzungen erfüllen, können gemeinsam eine andere Zuordnung beantragen. Die Erklärung geht an den Anbieter.
Quellen: Bundesgesetzblatt: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156)
- Gefördert werden höchstens zwei Verträge. Einzahlungen in einen dritten zählen nicht mehr als geförderte Altersvorsorge.
- Mittelbar Berechtigte werden grundsätzlich über einen Vertrag gefördert.
- Einzahlen kannst du bis 6.840 € im Jahr je Vertrag. Gefördert werden insgesamt höchstens 1.800 € im Jahr.
Für bestimmte Verwendungen für selbst genutztes Wohneigentum gibt es gesetzliche Ausnahmen. Kläre vor einer Entnahme mit dem Anbieter und der Zulagenstelle, ob deine Pläne dazugehören.
Während des Sparens
Das Guthaben geht an die Erben.
Während eines Auszahlungsplans
Das restliche Guthaben geht an die Erben.
Bei einer lebenslangen Rente
Die Zahlungen enden grundsätzlich mit dem Tod – außer es wurde eine Rentengarantiezeit oder eine Leistung für Hinterbliebene vereinbart.
Wird gefördertes Guthaben an Erben ausgezahlt, werden die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert.
Ausnahme: Das Guthaben wird auf einen eigenen Vertrag des Ehepartners übertragen. Dafür dürfen die Eheleute zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt haben und mussten in der EU oder im EWR wohnen.
Die Erbschaftsteuer ist eine eigene Frage. Dazu berät das Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Noch gibt es keine vollständige Übersicht. Die ersten zertifizierten Angebote werden ab 01.01.2027 erwartet. MeaNext zeigt hier später neutrale Produktdaten ohne Ranking und ohne bezahlte Reihenfolge.
- 13.10.2026 – Ratgeber und Rechner überarbeitet, Regeln mit dem Gesetzestext abgeglichen.
- 29.05.2026 – Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet; Start der neuen Verträge am 01.01.2027.
Nächste Schritte
Was diese Seite leistet – und was nicht
MeaNext erklärt die gesetzlichen Regeln allgemein und nennt die Quellen. Die Seite prüft nicht, ob du förderberechtigt bist, und empfiehlt keinen Vertrag. Rechenergebnisse beruhen auf den genannten Annahmen. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern, und trotz sorgfältiger Prüfung sind Fehler möglich. Verbindlich entscheiden Zulagenstelle, Anbieter und Finanzamt.
Bundesgesetzblatt: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156)
- Stand der Information
- Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 13.10.2026
Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Stand der Information
- Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 13.10.2026
Deutsche Rentenversicherung: Reform der privaten Altersvorsorge
- Stand der Information
- Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 13.10.2026
Einkommensteuergesetz § 95 (Wohnsitz außerhalb EU/EWR)
- Stand der Information
- Oktober 2026
- Zuletzt geprüft
- 13.10.2026
Einkommensteuergesetz § 93 (schädliche Verwendung)
- Stand der Information
- Oktober 2026
- Zuletzt geprüft
- 13.10.2026