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Jahre Aufenthalt
In der Regel 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt. Nicht jeder Aufenthaltstitel genügt für die Einbürgerung.
Aufenthalt & Dokumente
Welche Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen brauchst du und wo stellst du den Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit?
Frage die Einbürgerungsbehörde an deinem Wohnort nach Beratung und ihrer Unterlagenliste. Sie prüft, welche Voraussetzungen und Ausnahmen bei dir gelten.
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In der Regel 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt. Nicht jeder Aufenthaltstitel genügt für die Einbürgerung.
B1
Normalerweise Deutsch auf Niveau B1. Für bestimmte Fälle gibt es Ausnahmen.
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Meist weist du Kenntnisse über Recht und Gesellschaft mit dem Einbürgerungstest nach. Auch andere Nachweise können anerkannt werden.
Dazu gehören eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit, ein geeigneter Aufenthaltsstatus, die gesetzlichen Bekenntnisse zur Verfassung und die Prüfung von Straftaten. Den Lebensunterhalt musst du grundsätzlich für dich und unterhaltsberechtigte Angehörige ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe sichern; gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
Zuständige Einbürgerungsbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises finden. Erkundige dich nach Beratung, Formular und örtlichem Antragsweg.
Nachweise nach der örtlichen Liste zusammenstellen. Frage vor kostenpflichtigen Übersetzungen, welche Form und Beglaubigung verlangt wird.
Antrag mit den verlangten Unterlagen einreichen und fehlende Nachweise auf Aufforderung ergänzen. Die Behörde entscheidet; Antragstellung allein macht dich noch nicht deutsch.
Die allgemeine Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen ist seit 30. Oktober 2025 abgeschafft. Davon getrennt bestehen besondere Wege, etwa für Ehepartner deutscher Staatsangehöriger nach § 9 StAG. Sprache und Wissen können bei Krankheit, Behinderung, Alter oder in weiteren gesetzlich geregelten Fällen anders nachgewiesen werden oder entfallen. Lass den passenden Ausnahmefall bei der Behörde klären.
Deutschland erlaubt grundsätzlich mehrere Staatsangehörigkeiten. Ob deine bisherige Staatsangehörigkeit bestehen bleibt, richtet sich zusätzlich nach dem Recht des anderen Landes. Prüfe das dort, bevor du einen Verzicht erklärst.
In der Regel 255 € pro Person. Für ein minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen, das mit einem Elternteil eingebürgert wird, sind es 51 €. Bei einem eigenen Antrag gilt regelmäßig die volle Gebühr. Ermäßigung oder Befreiung kann im Einzelfall möglich sein. Übersetzungen und Tests können zusätzlich kosten.
Häufig werden Identitäts- und Personenstandsurkunden, Aufenthaltsnachweise, Einkommensunterlagen sowie Sprach- und Wissensnachweise verlangt. Die genaue Liste und akzeptierte Nachweise bestimmt deine Behörde; fehlende Unterlagen nicht durch selbst erstellte Erklärungen ersetzen, ohne vorher nachzufragen.
Der freiwillige Einbürgerungscheck hilft dir, offene Fragen zu sortieren. Er ist kein Antrag und keine Zusage. Maßgeblich bleibt die Prüfung der Einbürgerungsbehörde.
Zum EinbürgerungscheckZuletzt fachlich geprüft: 20.10.2026
Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung. Die Einbürgerungsbehörde prüft deinen konkreten Fall.