- 1.Nicht jede Familie braucht denselben Weg
- 2.Dein eigener Aufenthaltstitel ist entscheidend
- 3.Welche Voraussetzungen gelten für dich?
- 4.Welche Unterlagen solltet ihr vorbereiten?
- 5.Nichts vorschnell übersetzen lassen
- 6.Wo startet der Antrag?
- 7.Fangt früh mit der Vorbereitung an
- 8.Nach der Ankunft in Deutschland
- 9.Aufenthaltstitel nach der Einreise
- 10.Besuch und dauerhafter Nachzug sind nicht dasselbe
- 11.Dokumente übersetzen und beglaubigen
- 12.Das solltest du jetzt tun
Nicht jede Familie braucht denselben Weg
Welche Regeln gelten, hängt vor allem von deiner eigenen Staatsangehörigkeit und deinem Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie von der Staatsangehörigkeit der Familienmitglieder ab, die nachkommen sollen.
- MeaNext zeigt dir deshalb den passenden Grundweg.
- Die endgültige Prüfung macht die zuständige deutsche Auslandsvertretung bzw. Ausländerbehörde.
Dein eigener Aufenthaltstitel ist entscheidend
Für den Familiennachzug ist wichtig, welchen Aufenthaltstitel du in Deutschland besitzt.
- MeaNext weiß nicht, welcher Aufenthaltstitel auf deinem Dokument steht, und kann deshalb nicht entscheiden, welche Erleichterungen für deine Familie gelten.
- Prüfe die Bezeichnung deines Aufenthaltstitels im Schritt „Aufenthaltssituation klären“.
Welche Voraussetzungen gelten für dich?
Je nach deinem Aufenthaltstitel können unter anderem Krankenversicherung, Lebensunterhalt und Wohnraum geprüft werden.
- Für bestimmte Aufenthaltsrechte und Fachkräfte-Titel gelten Ausnahmen oder Erleichterungen.
- Prüfe deshalb die Voraussetzungen für deinen konkreten Aufenthaltstitel, bevor du unnötig Unterlagen beschaffst.
Welche Unterlagen solltet ihr vorbereiten?
Die genaue Liste hängt vom Familienmitglied und vom Rechtsweg ab.
- Gültige Reisepässe bzw. Ausweisdokumente
- Heirats- oder Partnerschaftsnachweis, wenn ein Partner nachzieht
- Geburtsurkunden der Kinder
- Gegebenenfalls Nachweise zur Sorgeberechtigung
- Nachweis über deinen Aufenthalt in Deutschland bzw. deinen Aufenthaltstitel
- Gegebenenfalls Nachweise zu Krankenversicherung, Lebensunterhalt oder Wohnraum
Nichts vorschnell übersetzen lassen
Lasst Dokumente nicht vorschnell übersetzen, legalisieren oder mit einer Apostille versehen. Prüft zuerst die genaue Liste der zuständigen Auslandsvertretung.
Wo startet der Antrag?
Ein Visum zur Familienzusammenführung wird grundsätzlich über die für den Wohnort des Familienmitglieds zuständige deutsche Auslandsvertretung beantragt.
- Nationale Visa zur Familienzusammenführung können grundsätzlich auch über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes online beantragt werden.
- Für biometrische Daten und die Prüfung bestimmter Originale kann weiterhin ein persönlicher Termin erforderlich sein.
Fangt früh mit der Vorbereitung an
Welche Unterlagen verlangt werden und wie lange das Verfahren dauert, kann je nach Auslandsvertretung und Fall unterschiedlich sein.
- Prüft deshalb zuerst die aktuelle Dokumentenliste der zuständigen Auslandsvertretung.
Nach der Ankunft in Deutschland
Einige Schritte folgen erst, wenn deine Familie tatsächlich hier ist.
- Die Wohnsitzanmeldung findest du später als eigenen Schritt im Deutschland-Plan.
Aufenthaltstitel nach der Einreise
Kläre nach der Einreise bei der Ausländerbehörde, welcher Aufenthaltstitel für dein Familienmitglied nötig ist und wie er beantragt wird.
Besuch und dauerhafter Nachzug sind nicht dasselbe
Ein kurzfristiger Familienbesuch ist ein anderer Aufenthaltszweck als ein dauerhafter Familiennachzug. Wenn deine Familie dauerhaft bei dir leben soll, prüfe ausdrücklich den Weg für den Familiennachzug.
Dokumente übersetzen und beglaubigen
Bevor du etwas übersetzen oder beglaubigen lässt: Kläre mit der zuständigen Stelle, welche Form wirklich verlangt wird.
Das solltest du jetzt tun
- Prüfe, welcher Familienangehörige nach Deutschland kommen soll.
- Prüfe anhand deiner Staatsangehörigkeit und der Staatsangehörigkeit des Familienmitglieds, welcher Einreise- und Aufenthaltsweg gilt.
- Öffne die offizielle Dokumentenliste bzw. das Auslandsportal und bereite nur die tatsächlich verlangten Unterlagen vor.
- Kläre nach der Einreise die Anmeldung und, falls nötig, den Aufenthaltstitel oder die Aufenthaltskarte.
Begriffe auf dieser Seite
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Make it in Germany – Ehegattennachzug zu EU-Bürgern
- Stand der Information
- September 2026
- Zuletzt geprüft
- 04.09.2026
Make it in Germany – Ehegattennachzug zu Nicht-EU-Bürgern
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- 04.09.2026
Auswärtiges Amt – Auslandsportal: Familienzusammenführung
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- September 2026
- Zuletzt geprüft
- 04.09.2026
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Deine nächsten Schritte
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