Familie

Frühstartrente: 10 Euro vom Staat für dein Kind

Geplant sind monatlich 10 € für die Altersvorsorge deines Kindes. Welche Jahrgänge vorgesehen sind und was Eltern tun können.

Fachlich geprüft am 19.10.2026

Vom Bundestag beschlossen – noch kein geltendes Förderrecht

Der Bundestag hat die Frühstartrente am 16.10.2026 beschlossen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren und die Verkündung sind noch nicht als abgeschlossen belegt. Die folgenden Regeln beschreiben die beschlossene Fassung, keinen bereits auszahlbaren Anspruch.

Wann könnte dein Kind gefördert werden?

Diese Auswahl bleibt nur auf dieser Seite. Sie wird nicht gespeichert oder übermittelt und prüft keinen individuellen Anspruch.

Welche Kinder sind vorgesehen?

Ab Jahrgang 2020, mindestens 6 und noch nicht 18 Jahre alt, mit erstem Wohnsitz in Deutschland gemeldet. Für die Prüfung wird die Steuer-ID des Kindes benötigt. Ein deutscher Pass ist nach der beschlossenen Fassung keine Voraussetzung. Entscheidend ist der Wohnsitz des Kindes, nicht der seiner Eltern; eine Schule im Ausland schließt die Förderung nicht allein aus.

Zwei Wege für die Förderung

Eigenes Standarddepot

Eltern eröffnen einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes. Der Anbieter beantragt die Förderung automatisch, sofern der Bevollmächtigung nicht widersprochen wird. Kein gesonderter Eltern-Antrag ist vorgesehen.

Der Bund legt kollektiv an

Ohne eigenen Vertrag soll der Bund das Geld am Kapitalmarkt anlegen, verwaltet durch die Bundesbank. Für Jahrgang 2020 startet dies zeitversetzt 2028. Das ist kein eigenes Kinderkonto; private Einzahlungen in diese Sammelanlage sind nicht möglich.

Was kannst du jetzt tun?

Die Verträge sollen ab Januar 2027 verfügbar sein. Jetzt kannst du die Steuer-ID des Kindes bereithalten und die Regeln vergleichen. Ein bereits bestehendes Kinder- oder Juniordepot genügt nicht: erforderlich ist ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag. MeaNext vermittelt keine Anbieter.

Kleine Beträge, langer Zeitraum

10 € pro Monat × 12 Jahre = 1.440 € eingezahlt

Staatliche Einzahlungen

1.440 €

Modellwert mit 18

2.200 €

Modellwert mit 65

53.000 €

Das BMF-Modell nimmt durchschnittlich 7 % Wertentwicklung pro Jahr nach Kosten an. Erträge werden wieder angelegt. Nach dem 18. Geburtstag folgen keine weiteren Einzahlungen; das Geld bleibt bis 65 angelegt. Aus 1.440 € Einzahlungen könnten so ungefähr 2.200 € mit 18 und 53.000 € mit 65 werden – vor Steuern bei der Auszahlung.

Nur eine Modellrechnung, keine garantierte Auszahlung. Kurse können fallen, auch Verluste sind möglich. 2 % jährliche Inflation würde die Kaufkraft des Modellbetrags mit 65 auf ungefähr 19.400 € in heutigen Preisen verringern. Einzahlungen sind nicht dasselbe wie Kapitalerträge.

Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Prüfe die Angaben bei der offiziellen Quelle.

Deine nächsten Schritte

Beantworte ein paar Fragen. MeaNext zeigt dir, welche Themen und Schritte zu deiner Situation passen.

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