Bei einer Lohnpfändung wird ein Teil deines Arbeitseinkommens direkt beim Arbeitgeber gepfändet. Ein Grundbetrag bleibt dir immer.
Das Wichtigste
- Bis zu einem Nettoeinkommen von 1.587,40 € im Monat ist nichts pfändbar (Stand seit 1. Juli 2026).
- Der geschützte Betrag steigt, wenn du gesetzlich Unterhalt zahlst: für die erste Person um 597,42 €, für jede weitere um 332,83 €.
- Was genau gepfändet werden darf, steht in einer amtlichen Tabelle. Die Berechnung kann im Einzelfall kompliziert sein.
- Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, mitzuwirken. Eine Kündigung allein wegen einer Lohnpfändung ist in der Regel nicht zulässig.
- Gläubiger hat einen Vollstreckungstitel
- Gericht erlässt einen Pfändungsbeschluss
- Arbeitgeber bekommt den Beschluss
- Nur der pfändbare Teil wird an den Gläubiger gezahlt
Der Arbeitgeber erfährt von der Pfändung und der Forderung, weil er den pfändbaren Teil abführen muss. Weitere Details deiner Finanzen muss er nicht kennen.
Ja. Eine Schuldnerberatung kann prüfen, ob Unterhaltspflichten und Freibeträge richtig berücksichtigt wurden.
MeaNext erklärt allgemeine Informationen zu Schulden, Mahnungen, Pfändung und finanziellen Problemen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Schuldner-, Rechts- oder Finanzberatung. Bei deinem konkreten Fall können Fristen, Verträge, Forderungsarten und persönliche Umstände entscheidend sein.
Zuletzt fachlich geprüft: 09.10.2026
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