Familie

Mutterschaftsgeld: Wer bekommt es und wie beantragt man es?

Krankenkasse oder Bundesamt für Soziale Sicherung? Deine Versicherung und Beschäftigung entscheiden über den passenden Weg.

Fachlich geprüft am 19.10.2026

Wie bist du krankenversichert?

Als selbst gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin bekommst du während der Schutzfristen grundsätzlich bis 13 € pro Kalendertag von deiner Krankenkasse. Liegt dein durchschnittliches kalendertägliches Netto darüber, kommt normalerweise ein Arbeitgeberzuschuss hinzu. Bei anderen Erwerbssituationen gelten besondere Regeln.

Die Auswahl wird nicht gespeichert oder übermittelt. Sie ersetzt keine Anspruchsprüfung durch Krankenkasse oder BAS.

Wie stellst du den Antrag?

Vor der Geburt brauchst du die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Selbst gesetzlich versicherte Beschäftigte beantragen bei ihrer Krankenkasse; privat oder familienversicherte Beschäftigte beim BAS. Nach der Geburt reichst du die verlangte Geburtsbescheinigung nach. Für den Zuschuss informierst du deinen Arbeitgeber. Welche Nachweise im Einzelnen fehlen, sagt die zuständige Stelle.

Welche Schutzfristen gelten?

6

Wochen vor der Geburt

8

Wochen nach der Geburt

Grundsätzlich 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Vor der Geburt darfst du auf eigenen Wunsch arbeiten; nach der Geburt gilt ein Beschäftigungsverbot. Nach Früh- oder Mehrlingsgeburten sind es regelmäßig 12 Wochen; bei einer festgestellten Behinderung des Kindes ist eine Verlängerung auf Antrag möglich. Bei vorzeitiger Geburt kommen nicht genutzte Tage vor der Geburt hinzu.

Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Prüfe die Angaben bei der offiziellen Quelle.

Deine nächsten Schritte

Beantworte ein paar Fragen. MeaNext zeigt dir, welche Themen und Schritte zu deiner Situation passen.

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