Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wichtig ist, ihn vorher zu beantragen.
Das Wichtigste
- Gesetzlich mindestens 20 Tage im Jahr bei einer 5-Tage-Woche.
- Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können mehr Urlaub vorsehen.
- Den vollen Anspruch hast du erstmals nach 6 Monaten im Betrieb. Vorher gibt es anteilig Urlaub.
- Urlaub wünschen
- Urlaub beantragen
- Genehmigung abwarten
- Urlaub nehmen
Urlaub soll im laufenden Jahr genommen werden. Unter bestimmten Gründen kann er ins nächste Jahr übertragen werden, meist bis Ende März. Vertrag oder Tarifvertrag können Genaueres regeln.
Wenn du im Urlaub krank wirst und das ärztlich bescheinigen lässt, zählen diese Tage nicht als Urlaub. Melde die Krankheit sofort beim Arbeitgeber.
Beim Ende des Arbeitsverhältnisses bekommst du eine Bescheinigung über den genommenen Urlaub. So wird beim neuen Arbeitgeber nicht doppelt gezählt.
Darauf gibt es in der Regel keinen Anspruch. Er ist meist nur möglich, wenn du es mit deinem Arbeitgeber vereinbarst. Das kann Folgen für deine Versicherung haben – frag vorher nach.
MeaNext erklärt allgemeine Regeln rund um Arbeit in Deutschland. Die Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei einem konkreten Fall können unter anderem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und persönliche Umstände entscheidend sein.
Zuletzt fachlich geprüft: 09.10.2026
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