Verbraucherinsolvenz ist eine mögliche gesetzliche Lösung für bestimmte Situationen. Eine Schuldnerberatung kann mit dir prüfen, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Das Wichtigste
- Nicht jeder mit Schulden braucht eine Insolvenz. Oft sind auch Einigungen mit Gläubigern möglich.
- Vor dem Antrag ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch nötig. Eine geeignete Stelle, z. B. eine anerkannte Schuldnerberatung, bescheinigt ihn.
- Am Ende kann die Restschuldbefreiung stehen: Verbleibende Schulden werden dann grundsätzlich erlassen. Der Zeitraum dafür beträgt in der Regel 3 Jahre.
- Bestimmte Schulden, etwa Geldstrafen oder Unterhaltsrückstände aus pflichtwidriger Nichtzahlung, können von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein.
- Schuldenproblem
- Beratung
- Außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern
- Gegebenenfalls Insolvenzverfahren beim Insolvenzgericht
- Gegebenenfalls Restschuldbefreiung
Es prüft den Antrag, eröffnet das Verfahren und setzt eine Treuhänderin oder einen Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter ein.
Er verwaltet das pfändbare Einkommen und Vermögen und verteilt es an die Gläubiger.
Während des Verfahrens gelten Mitwirkungs- und Auskunftspflichten, zum Beispiel bei einem Umzug oder neuer Arbeit. Die Beratungsstelle erklärt dir, was für dich gilt.
MeaNext erklärt allgemeine Informationen zu Schulden, Mahnungen, Pfändung und finanziellen Problemen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Schuldner-, Rechts- oder Finanzberatung. Bei deinem konkreten Fall können Fristen, Verträge, Forderungsarten und persönliche Umstände entscheidend sein.
Zuletzt fachlich geprüft: 09.10.2026
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