Bei Zeitarbeit hast du einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma. Sie schickt dich zur Arbeit in einen anderen Betrieb.
Das Wichtigste
- Dein Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma. Sie zahlt deinen Lohn, auch Urlaub und Lohn bei Krankheit.
- Beim selben Einsatzbetrieb darfst du in der Regel höchstens 18 Monate am Stück eingesetzt werden. Tarifverträge können andere Zeiten erlauben.
- Grundsätzlich steht dir der gleiche Lohn zu wie den Beschäftigten im Einsatzbetrieb. Tarifverträge dürfen davon in den ersten Monaten abweichen.
- Im Einsatzbetrieb darfst du Kantine, Kinderbetreuung und ähnliche Einrichtungen grundsätzlich wie die anderen Beschäftigten nutzen.
↓ Arbeitsvertrag und Lohn
↓ Einsatz und Anweisungen im Alltag
Für Lohn, Urlaub und Kündigung ist die Zeitarbeitsfirma zuständig. Für Arbeitsschutz am Einsatzort ist auch der Einsatzbetrieb verantwortlich. Sprich Probleme bei beiden an und schreib sie auf.
MeaNext erklärt allgemeine Regeln rund um Arbeit in Deutschland. Die Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei einem konkreten Fall können unter anderem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und persönliche Umstände entscheidend sein.
Zuletzt fachlich geprüft: 09.10.2026
Begriffe auf dieser Seite
Tippe auf einen Begriff für eine kurze und einfache Erklärung.