Mit einem Aufhebungsvertrag beenden du und dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gemeinsam. Er gilt erst mit deiner Unterschrift.
Das Wichtigste
- Er muss schriftlich sein und von beiden unterschrieben werden. Eine E-Mail reicht nicht.
- Kündigungsfristen und Kündigungsschutz gelten dabei nicht. Gegen einen unterschriebenen Vertrag kannst du dich meist kaum noch wehren.
- Du musst nicht sofort unterschreiben. Du darfst Bedenkzeit verlangen und dich beraten lassen.
Mythos: Ein Aufhebungsvertrag ist dasselbe wie eine Kündigung.
Richtig: Nein. Eine Kündigung erklärt eine Seite allein. Einem Aufhebungsvertrag musst du zustimmen – du kannst auch ablehnen.
Vor der Unterschrift
Lies den Vertrag in Ruhe und prüfe diese Punkte.
Was solltest du prüfen?
- 📅 Wann endet das Arbeitsverhältnis?
- 💶 Gibt es eine Abfindung, und wie hoch?
- 🏖️ Was passiert mit Resturlaub und Überstunden?
- 📄 Bekommst du ein gutes Arbeitszeugnis?
MeaNext erklärt allgemeine Regeln rund um Arbeit in Deutschland. Die Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei einem konkreten Fall können unter anderem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und persönliche Umstände entscheidend sein.
Zuletzt fachlich geprüft: 09.10.2026
Begriffe auf dieser Seite
Tippe auf einen Begriff für eine kurze und einfache Erklärung.