Das Gesetz schützt, was Menschen zum Leben brauchen. Was im Einzelfall pfändbar ist, hängt von der Forderung und deiner Situation ab.
Das Wichtigste
- Der Grundfreibetrag für Einkommen liegt aktuell bei 1.587,40 € netto im Monat.
- Bei Unterhaltsforderungen oder Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen können andere Grenzen gelten.
- Manche Sozialleistungen sind besonders geschützt. Lass dich dazu beraten.
Oft geschützt
- Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze
- Guthaben auf dem P-Konto bis zum Freibetrag
- Dinge für einen bescheidenen Haushalt, z. B. Bett, Kleidung, Kühlschrank
- Gegenstände, die du für deine Arbeit brauchst
Kann gepfändet werden
- Einkommen oberhalb der Freigrenze
- Kontoguthaben über dem Freibetrag
- Wertgegenstände und Luxusgüter
- Forderungen gegen andere, z. B. Erstattungen
Der Gerichtsvollzieher kann Gegenstände pfänden, die nicht geschützt sind, und verwerten. In der Praxis geht es häufig zuerst um Einkommen und Konten.
Bei Krankheit, Behinderung oder besonderen Kosten kann ein höherer Freibetrag beantragt werden. Eine Beratungsstelle hilft bei dem Antrag.
MeaNext erklärt allgemeine Informationen zu Schulden, Mahnungen, Pfändung und finanziellen Problemen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Schuldner-, Rechts- oder Finanzberatung. Bei deinem konkreten Fall können Fristen, Verträge, Forderungsarten und persönliche Umstände entscheidend sein.
Zuletzt fachlich geprüft: 09.10.2026
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