Ein befristeter Vertrag endet zu einem festen Datum oder wenn eine bestimmte Aufgabe erledigt ist. Eine Kündigung ist dafür nicht nötig.
Das Wichtigste
- Die Befristung muss schriftlich und vor Arbeitsbeginn vereinbart sein. Sonst gilt der Vertrag in der Regel als unbefristet.
- Ohne besonderen Grund ist eine Befristung höchstens zwei Jahre lang erlaubt. In dieser Zeit darf sie bis zu dreimal verlängert werden.
- Mit einem besonderen Grund, zum Beispiel einer Vertretung, kann länger befristet werden.
- Vor dem Ende kann nur ordentlich gekündigt werden, wenn das im Vertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist.
- Befristung schriftlich vereinbaren
- Arbeiten
- 3 Monate vorher arbeitsuchend melden
- Vertrag endet
Wenn du denkst, dass die Befristung unwirksam ist, musst du innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende Klage beim Arbeitsgericht erheben. Lass dich vorher beraten.
MeaNext erklärt allgemeine Regeln rund um Arbeit in Deutschland. Die Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei einem konkreten Fall können unter anderem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und persönliche Umstände entscheidend sein.
Zuletzt fachlich geprüft: 09.10.2026
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