Niemand darf bei der Arbeit wegen bestimmter Merkmale benachteiligt oder belästigt werden. Das regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Das Wichtigste
- Geschützt sind: rassistische Gründe und ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.
- Das gilt bei Bewerbung, Lohn, Beförderung, im Arbeitsalltag und bei einer Kündigung.
- Der Arbeitgeber muss dich schützen und eine Beschwerde prüfen. Wer sich beschwert, darf deshalb nicht benachteiligt werden.
Mythos: Wenn es nur Sprüche sind, kann man nichts machen.
Richtig: Doch. Auch Belästigung und sexuelle Belästigung gelten als Benachteiligung. Du kannst dich beim Arbeitgeber beschweren.
Was du tun kannst
- 1Schreib auf, was passiert ist: Datum, Ort, beteiligte Personen und Zeugen.
- 2Sichere Nachrichten, E-Mails oder Fotos.
- 3Beschwere dich beim Arbeitgeber oder bei der zuständigen Stelle im Betrieb.
- 4Hol dir Unterstützung, zum Beispiel bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, beim Betriebsrat oder bei einer Beratungsstelle.
MeaNext erklärt allgemeine Regeln rund um Arbeit in Deutschland. Die Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei einem konkreten Fall können unter anderem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und persönliche Umstände entscheidend sein.
Zuletzt fachlich geprüft: 09.10.2026
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